Allgemeine Geschäftsbedingungen

Trede GmbH & Co. KG. Stand: Oktober 2009

  1. Mit dem schriftlichen Anzeigen- bzw. Eintragungsauftrag erkennt der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” der Werbeagentur Trede GmbH & Co. KG. an. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Trede GmbH & Co. KG.
  2. Die Auftragserteilung der Werbeagentur Trede GmbH & Co. KG. an die jeweiligen Verlage erfolgt auf der Grundlage deren allgemeiner Geschäftsbedingungen und Ausführungsbestimmungen. Diese können dem Auftraggeber jederzeit zur Einsichtnahme übermittelt werden. Sowohl dem Auftraggeber als auch Trede GmbH & Co. KG. steht das Recht zu, den Vertrag zu kündigen, wenn der Verlag im Hinblick auf seine Geschäftsbedingungen eine bestellte Eintragung ganz oder teilweise nicht in der gewünschten Form veröffentlichen kann. Der Auftrag wird ohne Kündigung gegenstandslos, wenn der Verlag die Annahme des Auftrages hinsichtlich einer Eintragung ablehnt. Trede GmbH & Co. KG. verständigt den Auftraggeber daraufhin unverzüglich. Schadensersatzansprüche gegenüber Trede GmbH & Co. KG. bestehen in diesem Fall nicht.
  3. Trede GmbH & Co. KG. haftet nicht für die Einhaltung des von den Verlagen für die jeweiligen Branchen- und Telefonbücher festgelegten Erscheinungszeitpunktes. Eine Gewähr für eine bestimmte Laufzeit der Branchen- und Telefonbücher (i.d.R. ein Jahr) kann ebenfalls nicht übernommen werden.
  4. Sollte das jeweilige Branchen- und Telefonbuch aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erscheinen, ist Trede GmbH & Co. KG. zur Rückvergütung nicht verpflichtet.
  5. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Eine bestimmte Platzierung in der Vorauflage gibt keinen Anspruch auf die gleiche Platzierung der neu bestellten Eintragung. Insbesondere behalten sich die jeweiligen Verlage Änderungen bisheriger Platzierungen aus umbruchtechnischen Gründen vor; die Gültigkeit des Auftrages wird hiervon nicht berührt.
  6. Trede GmbH & Co. KG. übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch nicht für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Angaben. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber. Die Benutzung von Rufnummern Dritter bedarf der Zustimmung des Anschlussinhabers; diese gilt bei Auftragserteilung als vom Auftraggeber eingeholt. Werden mehrere voneinander unabhängige Firmen in einer Anzeige aufgeführt, so ist dies eine Gemeinschafts-, Sammel- oder Verbundanzeige. Solche Anzeigen sind nur unter einer gemeinsamen Firmierung (gem. §§ 17 ff. HGB) oder einer gemeinsamen Markenbezeichnung zulässig. In diesen Fällen wird auf den anteiligen Rechnungsbetrag je Firma ein Aufschlag von bis zu 50 Prozent berechnet.
  7. Anschriften-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen sind vom Auftraggeber unverzüglich der Werbeagentur Trede GmbH & Co. KG. mitzuteilen.
  8. Die technischen Kosten (z. B. für Filmerstellung, Reinzeichnungen, Farbdruck) sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
  9. Korrekturabzüge werden nur auf besondere Bestellung und auch nur dann dem Auftraggeber zugesandt, wenn die jeweiligen Geschäftsbedingungen der ausführenden Verlage dies vorsehen. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt
  10. a) Die Verlage sind gemäß deren Geschäftsbedingungen um sorgfältige Ausführung der erteilten Aufträge bemüht. Trede GmbH & Co. KG. haftet nicht für ein Verschulden eines Verlages. Erkennbare Mängel müssen gegenüber Trede GmbH & Co. KG. bis spätestens 30 Tage nach Erscheinen oder Erhalt der Belegseiten schriftlich angezeigt werden; ansonsten erlischt ein evtl. Anspruch.
    b) Bei mangelhafter Ausführung des Auftrages leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Sind wir zur Nachbesserung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung fehl, so ist unser Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche unseres Vertragspartners - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden unseres Vertragspartners. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  11. Die Stornierung von Aufträgen aus zwingenden Gründen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Verlages und nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten möglich. § 649 BGB bleibt unberührt. Hat der Verlag schriftlich zugestimmt, besteht gleichwohl Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen in Höhe von bis zu 20 Prozent der Auftragssumme, sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil nachweist.
  12. Die Rechnung wird dem Auftraggeber vor Erscheinen der Anzeige erteilt. Der Rechnungsbetrag versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in der zur Zeit des Erscheinens des Werkes geltenden gesetzlichen Höhe. Die Rechnung ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und an den Verlag unter Angabe der Auftragsnummer zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Verlag 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Verlag unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, die Annahme des Auftrages bzw. dessen Ausführung von der Gestellung von Sicherheiten, insbesondere von der Leistung von Vorkasse abhängig zu machen. Solange sich der Auftraggeber dem Verlag gegenüber in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag überdies berechtigt, die Annahme weiterer Aufträge selbst dann zu verweigern, wenn für diese Sicherheit geleistet ist. Jede Mahnung nach Verzugseintritt kann mit EUR 3,00 in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug entfallen gegenüber Kaufleuten mit Einleitung des gerichtlichen Mahn- oder Insolvenzverfahrens etwa bewilligte Rabatte und/oder Vergütungen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht berechtigt, es sei denn, seine erhobenen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verlag anerkannt.
  13. Soweit der Auftraggeber einen kaufmännischen Betrieb unterhält oder es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Erfüllungsort Hamburg und bei allen sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Gerichtsstand Hamburg-Mitte. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht (insbesondere BGB und HGB) unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Wiener UN-Kaufrechts.
  14. In dem in Auftrag gegebenen Werbebudget für das Keyword-Advertising (z.B. Google AdWords TM, Yahoo Search-Marketing) ist eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung in den Portalen, die Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen enthalten. Die Pauschale beträgt bis zu einem monatlichen Schaltvolumen von EUR 1.500,00 zzgl. MWSt. 25%. Ab einem Schaltvolumen von Euro 1.500,00 zzgl. MWSt. unterbreitet Trede GmbH & Co. KG individuelle Angebote.